Zoom-Veranstaltung „Die neue Grundsteuer“

Gut besuchte Online-Veranstaltung mit Finanzsenator Dr. Andreas Dressel

Hamburg erhält ein neues Grundsteuerrecht. Ab 2025 gilt eine gesetzliche Neuregelung, nach der Hamburger Grundeigentümer künftig nach einem vereinfachten Wohnlagenmodell besteuert werden. In einer gemeinsamen Online-Veranstaltung der beiden SPD-Bürgerschaftsabgeordneten Philine Sturzenbecher und Frank Schmitt erklärte Finanzsenator Andreas Dressel den Teilnehmerinnen und Teilnehmern die Details der Reform und beantwortete ihre individuellen Fragen.

Das bestehende Grundsteuerrecht basiert auf völlig veralteten Daten. Im April 2018 hatte das Bundesverfassungsgericht daher die bisherige Grundsteuer für verfassungswidrig erklärt. Die Karlsruher Richter verpflichteten den Gesetzgeber daraufhin zu einer Neuregelung bis 2025. Das neu geschaffene Bundesrecht sieht nun im Kern eine Neubewertung aller Immobilien auf Grundlage des Bodenrichtwerts vor.

Um zu vermeiden, dass die rapide ansteigende Bodenwertentwicklungen das Wohnen in Gebieten mit angespannten Wohnungsmärkten zusätzlich verteuern, nutzt Hamburg eine von Bundesfinanzminister Olaf Scholz geschaffene „Öffnungsklausel“ des Bundesrechts. „In Hamburg wollen wir auf jeden Fall vermeiden, dass Menschen aus teuren Stadtteilen vertrieben werden. Daher darf der Bodenwert nicht der bestimmende Faktor für die Grundsteuer sein“, erläuterte Dressel die Zielsetzung der Reform. Der Senat setze stattdessen auf ein eigenes vereinfachtes Wohnlagemodell. „Im Hamburger Westen gibt es sehr vielfältige Wohnsituationen – vom Einfamilienhaus in Rissen bis zur Ein-Zimmer-Mietwohnung in Osdorf. Wohnen in Hamburg muss für alle bezahlbar bleiben. Das ist eine Frage der sozialen Gerechtigkeit“, so Frank Schmitt ergänzend.

Auf Einladung der beiden Wahlkreisabgeordneten Frank Schmitt und Philine Sturzenbecher erläuterte Andreas Dressel in einer Zoom-Veranstaltung das neue Grundsteuermodell.

Wie bei jeder Reform werde es zu Veränderungen bei der individuellen Besteuerung kommen, so Sturzenbecher ergänzend. „Mir ist dabei wichtig, dass auch die Grundeigentümer und Mieter in den guten Wohnlagen im Hamburger Westen nicht übermäßig belastet werden. In Blankenese und in den Elbvororten leben ja nicht nur Millionäre, sondern insbesondere Familien mit ganz normalen Einkommen. Diese dürfen nicht die Leidtragenden der Reform werden. Deswegen begrüße ich ausdrücklich, dass das neue Grundsteuermodell sehr einfach und für jeden verständlich gehalten ist, und es große Abschläge für die Wohnnutzung vorsieht. Das ist klar, einfach und gerecht.“

In der Tat ist die Berechnung der Grundsteuer denkbar einfach gehalten. Grundlage der Berechnung sind die Fläche eines Grundstücks und die Wohnfläche einer Immobilie. Diese werden mit einem Wohnlagen-Koeffizienten faktorisiert und mit dem Hebesatz multipliziert. Dabei unterscheidet die Stadt zwischen zwei Wohnlagen – normal und gut. „Das Prinzip der zwei Wohnlagen bewährt sich bereits seit Jahren bei der Berechnung des Mietenspiegels“, so Dressel. „Dies haben uns die Experten sowohl von Grundeigentümerverbänden als auch Mieterverbänden einmütig bestätigt. Deshalb legen wir dieses Modell auch bei der Berechnung der Grundsteuer zugrunde“. Abschläge seien für alle Wohnnutzungen von Immobilien vorgesehen. Weitere Abzüge gibt es für öffentlich geförderte Wohnungen und denkmalgeschützte Gebäude. „Damit sorgen wir dafür, dass die ohnehin angespannte Wohnungssituation in unserer Stadt nicht noch zusätzlich verschärft wird“, erläutert Schmitt.

Neben den beiden Wohnlagen, die der künftigen Grundsteuer-Berechnung zugrunde liegen, wird es noch eine dritte Kategorie geben. Um Grundstückspekulationen unattraktiv zu machen, wird für brachliegengelassene Baugrundstücke eine besondere Grundsteuer fällig. Damit schaffe die Stadt einen zusätzlichen Anreiz, das Bauland in unserer Stadt auch tatsächlich für den Wohnungsbau genutzt wird. „Bei aller Notwendigkeit für den Bau neuer Häuser und Wohnungen ist es mir sehr wichtig, dass wir auch unsere Grünflächen, Parks und Feldmarken nachhaltig schützen. Deshalb müssen wir dafür sorgen, dass dringend benötigte Bauflächen auch ihrem Zweck zugeführt werden“, so Sturzenbecher. Es könne nicht angehen, dass sich die Stadt auf immer mehr Naturflächen ausweiten müsse, während bereits ausgewiesenes Bauland brachläge und nur Einzelne davon profitierten.

Ab dem kommenden Jahr beginnt die Einordnung aller Hamburger Grundstücke in das Wohnlagenmodell. Einmalig müssen dann alle Grundeigentümer eine Feststellungserklärung einreichen. Wie der Senator versicherte, wird der Aufwand dabei so gering wie möglich gehalten. Auf Grundlage der so erhobenen Daten werden anschließend die Steuermesszahlen und der Hebesatz berechnet.

Um den Bürgerinnen und Bürgern genau zu erklären, wie dies erfolgt, hat Andreas Dressel zugesagt, dann für eine weitere Veranstaltung im Hamburger Westen zur Verfügung zu stehen und Rede und Antwort zu stehen.

Abschließend hielt der Senator noch eine gute Nachricht für alle Grundeigentümer und Mieter bereit: Die Stadt will durch die neue Grundsteuer keinen Zugewinn machen und den Hebesatz so berechnen, dass die Reform aufkommensneutral ist. Damit verhindere der Senat zu große Sprünge zur bisherigen Abgabe und sorge dafür, dass die Überraschung am Ende nicht allzu groß ausfällt.

Nachfolgend finden Sie die Präsentation aus der Veranstaltung sowie weitere erwähnte Materialien und Links:


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